Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat heute bekanntgegeben, dass am 1. Mai 2008 nunumehr das so genannte "Londoner Protokoll" in Kraft treten kann, nachdem es gestern auch von Frankreich ratifiziert wurde.
Mit dem Londoner Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass die Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilte wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wirtschaftsverbände schätzen, dass damit durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können.
Staaten, die eine Amtssprache der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten.
Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass weitere Staaten diesem Beispiel rasch folgen und dem Übereinkommen beitreten, so dass es sein Potenzial zur Förderung der europäischen Wirtschaft vollständig entfalten kann.
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