Im juristischen Wettstreit zwischen Facebook und StudiVZ geht die deutsche Community in der ersten Runde beim Landgericht Köln (Aktenzeichen: 33 O 374/08) als klarer Sieger hervor, wie das Handelsblatt online berichtet.
Die Kölner Richter haben wohl auch nicht mir ihrer Schelte gegenüber Facebook bzw. deren Anwälten zurück gehalten und ihnen eine recht schlampige Prozessvorbereitung vorgeworfen und die Plagiats-Klage in der ersten Instanz abgewiesen.
Den Amerikanern bleibt jetzt aber noch die Berufung beim OLG Köln und natürlich der Heimvorteil bei der Klage in Kalifornien!
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